120.01 hr-text Mi 14.01.26 21:40:53
NACHRICHTEN Rhein-Main
Gericht muss Mordfrage neu prüfen
Nach dem Tod eines vierjährigen Mäd-
chens in einer Zahnarztpraxis in Kron-
berg (Hochtaunus) muss das Verfahren
gegen den damaligen Narkosearzt neu
verhandelt werden.
Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil
des Landgerichts Frankfurt zum großen
Teil auf und verwies die Sache zur neu-
en Verhandlung und Entscheidung an eine
andere Kammer des Gerichts zurück.
Es müsse sich nun eingehender mit der
Frage befassen, ob der Angeklagte mit
Verdeckungsabsicht handelte, oder sonst
niedrige Beweggründe für sein Handeln
ausschlaggebend waren, so der BGH.
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