120.01 hr-text Do 18.12.25 22:06:37
NACHRICHTEN Südhessen
Entschädigung wegen Diskriminierung?
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in
Karlsruhe ist am Mittwoch ein Fall
von Diskriminierung verhandelt worden.
Das Gericht soll darüber entscheiden,
ob ein Wohnungsmakler einer Frau Scha-
densersatz zahlen muss, weil er ihr we-
gen ihres pakistanischen Namens keinen
Besichtigungstermin angeboten hat. Die
Frau hatte sich später testweise als
"Frau Schneider" beworben und eine Ein-
ladung zur Besichtigung bekommen.
Das Landgericht Darmstadt hatte den
Makler in früherer Instanz zu 3.000 Eu-
ro Entschädigung verurteilt. Der BGH
will im kommenden Jahr entscheiden.
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