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NACHRICHTEN Mittelhessen
Kein Anspruch auf Umbettung von Urne
Im Streit um die Umbettung einer Urne
ist eine Frau vor dem Verwaltungsge-
richt Gießen gegen die Gemeinde Wöl-
fersheim (Wetterau) unterlegen.
Nach ihrem Umzug nach Schöffengrund
(Lahn-Dill) hatte die Frau 2023 die Um-
bettung der Urne mit der Asche ihres
2021 verstorbenen Ehemannes aus psychi-
schen und familiären Gründen in das Ge-
biet ihres neuen Wohnortes beantragt.
Dies hatte die Gemeinde Wölfersheim ab-
gelehnt. Für eine Umbettung müssten be-
sondere Gründe vorliegen, die das
"postmortale Persönlichkeitsrecht" des
Verstorbenen betreffen, so das Gericht.
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