120.01     hr-text Do 18.12.25 22:06:37
                                        
   NACHRICHTEN                Südhessen 
                                        
 Entschädigung wegen Diskriminierung?   
                                        
 Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in     
 Karlsruhe ist am Mittwoch ein Fall     
 von Diskriminierung verhandelt worden. 
                                        
 Das Gericht soll darüber entscheiden,  
 ob ein Wohnungsmakler einer Frau Scha- 
 densersatz zahlen muss, weil er ihr we-
 gen ihres pakistanischen Namens keinen 
 Besichtigungstermin angeboten hat. Die 
 Frau hatte sich später testweise als   
 "Frau Schneider" beworben und eine Ein-
 ladung zur Besichtigung bekommen.      
                                        
 Das Landgericht Darmstadt hatte den    
 Makler in früherer Instanz zu 3.000 Eu-
 ro Entschädigung verurteilt. Der BGH   
 will im kommenden Jahr entscheiden.    
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