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   NACHRICHTEN             Mittelhessen 
                                        
 Kein Anspruch auf Umbettung von Urne   
                                        
 Im Streit um die Umbettung einer Urne  
 ist eine Frau vor dem Verwaltungsge-   
 richt Gießen gegen die Gemeinde Wöl-   
 fersheim (Wetterau) unterlegen.        
                                        
 Nach ihrem Umzug nach Schöffengrund    
 (Lahn-Dill) hatte die Frau 2023 die Um-
 bettung der Urne mit der Asche ihres   
 2021 verstorbenen Ehemannes aus psychi-
 schen und familiären Gründen in das Ge-
 biet ihres neuen Wohnortes beantragt.  
                                        
 Dies hatte die Gemeinde Wölfersheim ab-
 gelehnt. Für eine Umbettung müssten be-
 sondere Gründe vorliegen, die das      
 "postmortale Persönlichkeitsrecht" des 
 Verstorbenen betreffen, so das Gericht.
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