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   NACHRICHTEN               Rhein-Main 
                                        
 Gericht muss Mordfrage neu prüfen      
                                        
 Nach dem Tod eines vierjährigen Mäd-   
 chens in einer Zahnarztpraxis in Kron- 
 berg (Hochtaunus) muss das Verfahren   
 gegen den damaligen Narkosearzt neu    
 verhandelt werden.                     
                                        
 Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil   
 des Landgerichts Frankfurt zum großen  
 Teil auf und verwies die Sache zur neu-
 en Verhandlung und Entscheidung an eine
 andere Kammer des Gerichts zurück.     
                                        
 Es müsse sich nun eingehender mit der  
 Frage befassen, ob der Angeklagte mit  
 Verdeckungsabsicht handelte, oder sonst
 niedrige Beweggründe für sein Handeln  
 ausschlaggebend waren, so der BGH.     
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