118.01     hr-text Di 10.03.26 07:32:12
                                        
   NACHRICHTEN               Rhein-Main 
                                        
 Kein Schmerzensgeld nach Pony-Unfall   
                                        
 Wenn ein Pony während des Einschläferns
 auf eine Tierärztin fällt, haftet die  
 Halterin des Tieres laut einer Ent-    
 scheidung des Oberlandesgerichts Frank-
 furt nicht automatisch für den Schaden.
                                        
 Nach Angaben des Gerichts verabreichte 
 die Veterinärin dem Shetlandpony die   
 tödliche Injektion. Während des Sterbe-
 prozesses fiel das rund 250 Kilo schwe-
 re Tier auf die Ärztin. Diese wurde zu 
 Boden gerissen und am Bein verletzt.   
                                        
 Sie hatte von der Halterin 10.000 Euro 
 Schmerzensgeld verlangt. Laut Gericht  
 kommt eine sogenannte Tierhalterhaftung
 in diesem Fall aber nicht in Betracht. 
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