118.01 hr-text Di 10.03.26 07:32:12
NACHRICHTEN Rhein-Main
Kein Schmerzensgeld nach Pony-Unfall
Wenn ein Pony während des Einschläferns
auf eine Tierärztin fällt, haftet die
Halterin des Tieres laut einer Ent-
scheidung des Oberlandesgerichts Frank-
furt nicht automatisch für den Schaden.
Nach Angaben des Gerichts verabreichte
die Veterinärin dem Shetlandpony die
tödliche Injektion. Während des Sterbe-
prozesses fiel das rund 250 Kilo schwe-
re Tier auf die Ärztin. Diese wurde zu
Boden gerissen und am Bein verletzt.
Sie hatte von der Halterin 10.000 Euro
Schmerzensgeld verlangt. Laut Gericht
kommt eine sogenannte Tierhalterhaftung
in diesem Fall aber nicht in Betracht.
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