609.03 hr-text Sa 10.05.25 23:53:44
hr Rundfunkfinanzierung
Befreiung
Das Beitragsmodell entlastet Menschen,
die einkommensabhängig staatliche So-
zialleistungen erhalten.
Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II,
Sozialgeld oder Grundsicherung im Alter
bekommt, kann sich auf Antrag vom Rund-
funkbeitrag befreien lassen. Dafür ist
ein Nachweis der betreffenden Behörde
notwendig.
Empfänger von BAföG, Berufsausbildungs-
beihilfe oder Ausbildungsgeld die nicht
bei ihren Eltern wohnen, können mit dem
entsprechenden Nachweis die Befreiung
vom Rundfunkbeitrag beantragen.
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