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 609.03     hr-text Sa 10.05.25 19:41:39
                                        
   hr              Rundfunkfinanzierung 
                                        
 Befreiung                              
                                        
 Das Beitragsmodell entlastet Menschen, 
 die einkommensabhängig staatliche So-  
 zialleistungen erhalten.               
                                        
 Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II,  
 Sozialgeld oder Grundsicherung im Alter
 bekommt, kann sich auf Antrag vom Rund-
 funkbeitrag befreien lassen. Dafür ist 
 ein Nachweis der betreffenden Behörde  
 notwendig.                             
                                        
 Empfänger von BAföG, Berufsausbildungs-
 beihilfe oder Ausbildungsgeld die nicht
 bei ihren Eltern wohnen, können mit dem
 entsprechenden Nachweis die Befreiung  
 vom Rundfunkbeitrag beantragen.        
                                        
   Mehr Infos: hr.de             3/5 >>