605.05     hr-text Mi 20.05.26 10:21:14
                                        
                       Neues aus dem hr 
                                        
 Nach Paragraph 16 Abs. 1 hr-Gesetz wird
 der Intendant/ die Intendantin des Hes-
 sischen Rundfunks mit einfacher Mehr-  
 heit für eine Amtszeit von fünf bis    
 neun Jahren gewählt. Der hr-Rundfunkrat
 hatte am 6.Februar 2026 eine Kommission
 zur Wahlvorbereitung eingesetzt (hr-   
 rundfunkrat.de).                       
                                        
                                        
                                        
                                        
                                        
                                        
                                        
                                        
                                        
                                        
                                        
   www.rundfunkrat.de                5/5