135.01     hr-text Do 29.01.26 17:53:37
                                        
   NACHRICHTEN                Südhessen 
                                        
 Groß-Gerau / Karlsruhe: Wer bei der    
 Wohnungssuche wegen seiner ethnischen  
 Herkunft diskriminiert wird, kann vom  
 Makler Schadenersatz verlangen. Das hat
 der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsru-
 he entschieden. Dort hatte eine Frau   
 aus Hessen geklagt, die wegen ihres pa-
 kistanischen Namens nicht zu einer Woh-
 nungsbesichtigung eingeladen worden    
 war. Der Makler schulde ihr Schadener- 
 satz in Höhe von 3.000 Euro, entschied 
 der BGH.                               
                                        
                                        
                                        
                                        
                                        
                                        
                                        
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