135.01 hr-text Fr 30.01.26 07:54:04
NACHRICHTEN Südhessen
Groß-Gerau / Karlsruhe: Wer bei der
Wohnungssuche wegen seiner ethnischen
Herkunft diskriminiert wird, kann vom
Makler Schadenersatz verlangen. Das hat
der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsru-
he entschieden. Dort hatte eine Frau
aus Hessen geklagt, die wegen ihres pa-
kistanischen Namens nicht zu einer Woh-
nungsbesichtigung eingeladen worden
war. Der Makler schulde ihr Schadener-
satz in Höhe von 3.000 Euro, entschied
der BGH.
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