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   NACHRICHTEN                Südhessen 
                                        
 Darmstadt erleichtert Wahlplakate      
                                        
 Wahlplakate zur Kommunalwahl im März   
 dürfen im Bereich des Regierungspräsi- 
 diums Darmstadt (RP) außerorts ohne Ge-
 nehmigung aufgestellt werden.          
                                        
 Angesichts der Vielzahl der Anträge so-
 wie der damit verbundenen Bearbeitungs-
 zeiten verzichte das Regierungspräsidi-
 um auf Einzelgenehmigungen. Wenn Par-  
 teien, Wählervereinigungen oder Perso- 
 nen die Bestimmungen des Regierungsprä-
 sidiums einhielten, dürften sie ab dem 
 15. Januar solche Plakate außerorts    
 aufhängen, hieß es beim RP Darmstadt.  
                                        
 Die Regierungspräsidien in Gießen und  
 Kassel handhaben dies anders.          
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