126.01 hr-text Fr 20.03.26 06:08:27
NACHRICHTEN Hessen
Verbotene Liebe in JVA
Wegen des Kontakts zu ihrem inhaftier-
ten Lebensgefährten wurde eine Justiz-
vollzugsbeamtin rechtmäßig entlassen.
Das hat das Verwaltungsgericht Darm-
stadt entschieden und den Eilantrag ge-
gen die fristlose Entlassung aus dem
Beamtenverhältnis abgelehnt. Die Frau
hatte ihren Partner kennen gelernt, ehe
sie im Justizvollzugsdienst begann. In
dem "besonders sensiblen und sicher-
heitsrelevanten Bereich" werde von Be-
schäftigten gegenüber Gefangenen aller-
dings professionelle Distanz erwartet.
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Die Frau habe das Vertrauen ihres
Dienstherrn nachhaltig zerstört. #
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