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   NACHRICHTEN                   Hessen 
                                        
 Verbotene Liebe in JVA                 
                                        
 Wegen des Kontakts zu ihrem inhaftier- 
 ten Lebensgefährten wurde eine Justiz- 
 vollzugsbeamtin rechtmäßig entlassen.  
                                        
 Das hat das Verwaltungsgericht Darm-   
 stadt entschieden und den Eilantrag ge-
 gen die fristlose Entlassung aus dem   
 Beamtenverhältnis abgelehnt. Die Frau  
 hatte ihren Partner kennen gelernt, ehe
 sie im Justizvollzugsdienst begann. In 
 dem "besonders sensiblen und sicher-   
 heitsrelevanten Bereich" werde von Be- 
 schäftigten gegenüber Gefangenen aller-
 dings professionelle Distanz erwartet. 
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 Die Frau habe das Vertrauen ihres      
 Dienstherrn nachhaltig zerstört. #     
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