126.01     hr-text Di 17.03.26 13:34:00
                                        
   NACHRICHTEN               Rhein-Main 
                                        
 Kirchenaustritt kein Kündigungsgrund   
                                        
 Kirchliche Einrichtungen dürfen nach   
 einem Urteil des Europäischen Gerichts-
 hofs ihren Angestellten wegen Kirchen- 
 austritts nicht automatisch kündigen.  
                                        
 Wenn nicht von allen Mitarbeitenden mit
 der gleichen Aufgabe eine Kirchenmit-  
 gliedschaft verlangt werde, könne dies 
 einer Kündigung entgegenstehen.        
                                        
 Ein kirchlicher Verein für Schwanger-  
 schaftsberatung in Wiesbaden hatte ei- 
 ner Frau nach dem Austritt gekündigt,  
 obwohl die Mitgliedschaft in der katho-
 lischen Kirche keine Voraussetzung für 
 die Stelle war. Dort arbeiteten zwei   
 Mitglieder der evangelischen Kirche.   
   Übersicht 112