126.01 hr-text Di 17.03.26 13:34:00
NACHRICHTEN Rhein-Main
Kirchenaustritt kein Kündigungsgrund
Kirchliche Einrichtungen dürfen nach
einem Urteil des Europäischen Gerichts-
hofs ihren Angestellten wegen Kirchen-
austritts nicht automatisch kündigen.
Wenn nicht von allen Mitarbeitenden mit
der gleichen Aufgabe eine Kirchenmit-
gliedschaft verlangt werde, könne dies
einer Kündigung entgegenstehen.
Ein kirchlicher Verein für Schwanger-
schaftsberatung in Wiesbaden hatte ei-
ner Frau nach dem Austritt gekündigt,
obwohl die Mitgliedschaft in der katho-
lischen Kirche keine Voraussetzung für
die Stelle war. Dort arbeiteten zwei
Mitglieder der evangelischen Kirche.
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