123.01     hr-text Do 21.05.26 22:17:00
                                        
   NACHRICHTEN               Nordhessen 
                                        
 Blinde Patientin scheitert mit Klage   
                                        
 Eine blinde Patientin hat keinen An-   
 spruch auf Entschädigung, nachdem ihr  
 eine Reha-Klinik in Bad Wildungen die  
 Aufnahme verweigert hat.               
                                        
 Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in 
 Karlsruhe am Donnerstag entschieden.   
 Die 72-Jährige hatte sich von der Kli- 
 nik diskriminiert gefühlt. Die Klinik  
 argumentierte, sie habe sich zum Bei-  
 spiel nicht selbst waschen können.     
                                        
 Der BGH urteilte, dass das Allgemeine  
 Gleichstellungsgesetz zwar vor Un-     
 gleichbehandlung schütze, aber nicht   
 garantiere, dass private Anbieter dafür
 besondere Vorkehrungen schaffen müssen.
   Übersicht 112