122.01     hr-text Di 26.05.26 18:56:06
                                        
   NACHRICHTEN                   Hessen 
                                        
 Banken:bei unbefugten Abhebungen zahlen
                                        
 Unbefugte Geldabhebungen von einem Kon-
 to sind nach einem Urteil des Oberlan- 
 desgerichts Frankfurt grundsätzlich von
 der Bank auszugleichen, solange keine  
 Fahrlässigkeit beim Inhaber vorliegt.  
                                        
 Der Kläger hatte nach Mitteilung des   
 Gerichts vom Dienstag 300.000 Euro ein-
 gezahlt. Die Bankkarte sollte an seine 
 Adresse in Frankfurt geschickt werden. 
                                        
 Zwei Verurteilte hoben knapp 220.000   
 Euro mittels Karte ab, als der Kontoin-
 haber im Ausland war. Nach seiner Rück-
 kehr habe der Mann der Bank mitgeteilt,
 dass er immer noch keine Bankkarte ha- 
 be, und habe das Konto gesperrt.       
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