121.01 hr-text Di 26.05.26 14:48:25
NACHRICHTEN Hessen
Banken:bei unbefugten Abhebungen zahlen
Unbefugte Geldabhebungen von einem Kon-
to sind nach einem Urteil des Oberlan-
desgerichts Frankfurt grundsätzlich von
der Bank auszugleichen, solange keine
Fahrlässigkeit beim Inhaber vorliegt.
Der Kläger hatte nach Mitteilung des
Gerichts vom Dienstag 300.000 Euro ein-
gezahlt. Die Bankkarte sollte an seine
Adresse in Frankfurt geschickt werden.
Zwei Verurteilte hoben knapp 220.000
Euro mittels Karte ab, als der Kontoin-
haber im Ausland war. Nach seiner Rück-
kehr habe der Mann der Bank mitgeteilt,
dass er immer noch keine Bankkarte ha-
be, und habe das Konto gesperrt.
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