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   NACHRICHTEN             Mittelhessen 
                                        
 Stallpflicht in Mittelhessen           
                                        
 Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in  
 Hungen hat der Landkreis Gießen eine   
 Stallpflicht verhängt. Die Allgemein-  
 verfügung gilt ab Mittwoch.            
                                        
 Das Veterinäramt hat zwei Zonen einge- 
 richtet: Eine Schutzzone umfasst drei  
 Kilometer um den Ausbruchsort. Hier    
 wird das Amt alle Geflügelhaltungen un-
 tersuchen. Eine Überwachungszone hat   
 einen Radius von zehn Kilometern, Teile
 davon liegen im Wetteraukreis.         
                                        
 In beiden Zonen müssen unter anderem   
 Vögel dauerhaft in geschlossenen Stäl- 
 len oder unter einer Abdeckung bleiben.
                                        
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