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NACHRICHTEN Mittelhessen
Stallpflicht in Mittelhessen
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in
Hungen hat der Landkreis Gießen eine
Stallpflicht verhängt. Die Allgemein-
verfügung gilt ab Mittwoch.
Das Veterinäramt hat zwei Zonen einge-
richtet: Eine Schutzzone umfasst drei
Kilometer um den Ausbruchsort. Hier
wird das Amt alle Geflügelhaltungen un-
tersuchen. Eine Überwachungszone hat
einen Radius von zehn Kilometern, Teile
davon liegen im Wetteraukreis.
In beiden Zonen müssen unter anderem
Vögel dauerhaft in geschlossenen Stäl-
len oder unter einer Abdeckung bleiben.
Übersicht 112