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NACHRICHTEN Hessen
Samenspende-Zahlen bleiben geheim
Eine mittels Samenspende gezeugte Klä-
gerin kann vom Arzt keine Auskunft über
die Anzahl von Samenspenden ihres bio-
logischen Vaters verlangen.
"Es fehlt ein rechtlich geschütztes Be-
dürfnis für diese Auskunft", erklärte
das Oberlandesgericht Frankfurt am
Mittwoch. Die von der Klägerin erstreb-
te Gewissheit "über die absolute Zahl
der Halbgeschwister, um mit ihnen in
Kontakt treten und die Suche abschlie-
ßen zu können", könne man zwar nach-
vollziehen, ihr aber nicht geben.
Das OLG folgte damit dem Landgericht
Gießen, das die Klage abgewiesen hatte.
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