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   NACHRICHTEN             Mittelhessen 
                                        
 VGH bestätigt Sicherheitskonzept       
                                        
 Der Hessische Verwaltungsgerichtshof   
 (VGH) hat mit Blick auf die geplanten  
 Kundgebungen in Gießen anlässlich der  
 Gründung einer neuen AfD-Jugendorgani- 
 sation das Sicherheitskonzept der Stadt
 im Wesentlichen bestätigt.             
                                        
 Damit darf die größte und vom DGB Hes- 
 sen-Thüringen angemeldete Kundgebung   
 nicht auf der Lahn-Seite der AfD-Veran-
 staltung stattfinden. Auch Demos von   
 Linken und Attac dürfen nicht nah an   
 der Veranstaltung stattfinden.         
                                        
 Der VGH wies einen Eilantrag des DGB   
 zurück. Ohne Verlegung drohe Gefahr für
 Leben und körperliche Unversehrtheit.  
   Übersicht 112