120.01 hr-text Sa 29.11.25 10:02:24
NACHRICHTEN Mittelhessen
VGH bestätigt Sicherheitskonzept
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof
(VGH) hat mit Blick auf die geplanten
Kundgebungen in Gießen anlässlich der
Gründung einer neuen AfD-Jugendorgani-
sation das Sicherheitskonzept der Stadt
im Wesentlichen bestätigt.
Damit darf die größte und vom DGB Hes-
sen-Thüringen angemeldete Kundgebung
nicht auf der Lahn-Seite der AfD-Veran-
staltung stattfinden. Auch Demos von
Linken und Attac dürfen nicht nah an
der Veranstaltung stattfinden.
Der VGH wies einen Eilantrag des DGB
zurück. Ohne Verlegung drohe Gefahr für
Leben und körperliche Unversehrtheit.
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