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   NACHRICHTEN               Rhein-Main 
                                        
 Böllerverbot in Teilen Frankfurts      
                                        
 Wie bereits im vergangenen Jahr darf in
 Frankfurt in der Silvesternacht auf dem
 Eisernen Steg und auf der Zeil nicht   
 geböllert werden.                      
                                        
 Damit sollen dicht gedrängte Menschen  
 vor Verletzungen geschützt und die Ein-
 sätze der Polizei reduziert werden, wie
 die Stadt am Dienstag mitteilte. Das   
 Verbot beginnt am 31.Dezember um 20    
 Uhr. Auf dem Eisernen Steg endet es am 
 1.Januar um 3, auf der Zeil um 6 Uhr.  
                                        
 Betroffen sind auch Hauptwache und Kon-
 stablerwache. Das Abbrennen und Bereit-
 halten von Feuerwerk wie Böllern, Rake-
 ten oder Bengalos ist dann untersagt.  
   Übersicht 112