120.01 hr-text Mi 08.04.26 00:17:45
NACHRICHTEN Hessen
Land zahlt Ausgleich für Biberschäden
Für Biberschäden in der Landwirtschaft
ist künftig eine Ausgleichszahlung des
Landes Hessen möglich.
Laut Umweltministerium werden sogenann-
te "Billigkeitsleistungen" von bis zu
90 Prozent der anerkannten Schadenshöhe
gewährt. "Der Biber ist eine Erfolgsge-
schichte des Artenschutzes. Aber dieser
Erfolg darf nicht zulasten derjenigen
gehen, die unsere Flächen bewirtschaf-
ten", bemerkte Minister Jung (CDU).
Die Förderung für Betriebe der Land-,
Forst- und Fischereiwirtschaft greift
demnach ab 250 Euro bis zu einem
Höchstbetrag von 25.000 Euro pro Fall.
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