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   NACHRICHTEN                   Hessen 
                                        
 Land zahlt Ausgleich für Biberschäden  
                                        
 Für Biberschäden in der Landwirtschaft 
 ist künftig eine Ausgleichszahlung des 
 Landes Hessen möglich.                 
                                        
 Laut Umweltministerium werden sogenann-
 te "Billigkeitsleistungen" von bis zu  
 90 Prozent der anerkannten Schadenshöhe
 gewährt. "Der Biber ist eine Erfolgsge-
 schichte des Artenschutzes. Aber dieser
 Erfolg darf nicht zulasten derjenigen  
 gehen, die unsere Flächen bewirtschaf- 
 ten", bemerkte Minister Jung (CDU).    
                                        
 Die Förderung für Betriebe der Land-,  
 Forst- und Fischereiwirtschaft greift  
 demnach ab 250 Euro bis zu einem       
 Höchstbetrag von 25.000 Euro pro Fall. 
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