119.01 hr-text Do 21.05.26 16:34:30
NACHRICHTEN Nordhessen
Blinde Patientin scheitert mit Klage
Eine blinde Patientin hat keinen An-
spruch auf Entschädigung, nachdem ihr
eine Reha-Klinik in Bad Wildungen die
Aufnahme verweigert hat.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in
Karlsruhe am Donnerstag entschieden.
Die 72-Jährige hatte sich von der Kli-
nik diskriminiert gefühlt. Die Klinik
argumentierte, sie habe sich zum Bei-
spiel nicht selbst waschen können.
Der BGH urteilte, dass das Allgemeine
Gleichstellungsgesetz zwar vor Un-
gleichbehandlung schütze, aber nicht
garantiere, dass private Anbieter dafür
besondere Vorkehrungen schaffen müssen.
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