119.01     hr-text Di 10.02.26 10:53:27
                                        
   NACHRICHTEN                   Hessen 
                                        
 OLG-Entscheid zu häuslicher Gewalt     
                                        
 Opfer häuslicher Gewalt können laut ei-
 nem Beschluss des Oberlandesgerichts   
 Frankfurt auch Monate nach der Gewalt- 
 tat Maßnahmen zum Schutz beantragen.   
                                        
 Auch wenn zwischen der häuslichen Ge-  
 walt und dem Eilantrag eine längere    
 Zeit liege, könne die dafür notwendige 
 Dringlichkeit für eine Anordnung vor-  
 liegen, teilte das Gericht am Montag   
 mit.                                   
                                        
 Im konkreten Fall war eine Frau von ih-
 rem Mann unter anderem gewürgt worden. 
 Erst ein halbes Jahr danach zog sie in 
 ein Frauenhaus. Die Entscheidung ist   
 nicht anfechtbar.                      
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