119.01 hr-text Di 10.02.26 10:53:27
NACHRICHTEN Hessen
OLG-Entscheid zu häuslicher Gewalt
Opfer häuslicher Gewalt können laut ei-
nem Beschluss des Oberlandesgerichts
Frankfurt auch Monate nach der Gewalt-
tat Maßnahmen zum Schutz beantragen.
Auch wenn zwischen der häuslichen Ge-
walt und dem Eilantrag eine längere
Zeit liege, könne die dafür notwendige
Dringlichkeit für eine Anordnung vor-
liegen, teilte das Gericht am Montag
mit.
Im konkreten Fall war eine Frau von ih-
rem Mann unter anderem gewürgt worden.
Erst ein halbes Jahr danach zog sie in
ein Frauenhaus. Die Entscheidung ist
nicht anfechtbar.
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