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   NACHRICHTEN                   Hessen 
                                        
 Samenspende-Zahlen bleiben geheim      
                                        
 Eine mittels Samenspende gezeugte Klä- 
 gerin kann vom Arzt keine Auskunft über
 die Anzahl von Samenspenden ihres bio- 
 logischen Vaters verlangen.            
                                        
 "Es fehlt ein rechtlich geschütztes Be-
 dürfnis für diese Auskunft", erklärte  
 das Oberlandesgericht Frankfurt am     
 Mittwoch. Die von der Klägerin erstreb-
 te Gewissheit "über die absolute Zahl  
 der Halbgeschwister, um mit ihnen in   
 Kontakt treten und die Suche abschlie- 
 ßen zu können", könne man zwar nach-   
 vollziehen, ihr aber nicht geben.      
                                        
 Das OLG folgte damit dem Landgericht   
 Gießen, das die Klage abgewiesen hatte.
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